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Friedensrichteramt Unterengstringen

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilung, Testamentsanfechtungen
  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Unterhaltsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei die Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: www.vfzh.ch/formulare

Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind

  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon

Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch oder www.gerichte-zh.ch

Kontakt

Friedensrichteramt Unterengstringen
Dorfstrasse 13
8103 Unterengstringen
Tel. 043 343 20 34
Fax 043 455 17 66
beat.lustenberger@oberengstringen.ch

Öffnungszeiten

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung.

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