Handlungsfähigkeitszeugnis bestellen
Wenn beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden die Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden muss, wird ein Handlungsfähigkeitszeugnis benötigt. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen oder untenstehend online bestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) mitzubringen.
Bitte beachten Sie
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses kann 2-3 Arbeitstage in Anspruch nehmen, da eine Anfrage bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Dietikon gemacht werden muss.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|