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Sperrgut

Was

Brennbare, nicht separat verwertbare sperrige Gegenstände aus Holz, Kunststoff etc. (max. 2,5 m lang, max. 10 cm Durchmesser bei massiven Holzteilen, Einzelteile max. 50 kg schwer), welche nicht in einen Kehrichtsack passen

Was nicht

Schwarze Kehrichtsäcke mit oder ohne Sperrgutmarken, recycelbare Materialien (Metall, Glas, Elektrogeräte), Grubengut

Maximalmasse für die Sperrgutabfuhr:

2.00 x 1.00 x 1.00 m pro Stück.

Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Sperrgut in schwarzen Abfallsäcken nicht mitgenommen wird. Auch wenn diese mit Sperrgutmarken versehen sind!

Tipps

Sperrgutmarken sind bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle erhältlich.

Wichtig

Skis, Möbel und Teppiche etc. können beim Neukauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Es bleibt dem Handel überlassen, ob Kosten erhoben werden.

Bitte denken Sie daran, das Sperrgut vor 07:00 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen.

Gebühren

Preise Sperrgutmarken

1 Marke CHF 2.--
1 Bogen à 10 Marken CHF 20.--

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz oder Kunststoff; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Stuhl aus Holz; Stuhl aus Kunststoff; Türen aus Holz; Wohnwand
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