Sperrgut
Was
Brennbare, nicht separat verwertbare sperrige Gegenstände aus Holz, Kunststoff etc. (max. 2,5 m lang, max. 10 cm Durchmesser bei massiven Holzteilen, Einzelteile max. 50 kg schwer), welche nicht in einen Kehrichtsack passen
Was nicht
Schwarze Kehrichtsäcke mit oder ohne Sperrgutmarken, recycelbare Materialien (Metall, Glas, Elektrogeräte), Grubengut
Maximalmasse für die Sperrgutabfuhr:
2.00 x 1.00 x 1.00 m pro Stück.
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sperrgut in schwarzen Abfallsäcken nicht mitgenommen wird. Auch wenn diese mit Sperrgutmarken versehen sind!
Tipps
Sperrgutmarken sind bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle erhältlich.
Wichtig
Skis, Möbel und Teppiche etc. können beim Neukauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden, und zwar unabhängig von der Marke. Es bleibt dem Handel überlassen, ob Kosten erhoben werden.
Bitte denken Sie daran, das Sperrgut vor 07:00 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen.
Gebühren
Preise Sperrgutmarken
1 Marke | CHF 2.-- |
1 Bogen à 10 Marken | CHF 20.-- |