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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative und somit das oberste Organ der Gemeinde. In der Regel werden jährlich zwei Gemeindeversammlungen abgehalten (Budget-Gemeinde und Rechnungs-Gemeinde sind vorgeschrieben).

An die Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen. Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Unterengstringen Ihren gesetzlichen Wohnsitz haben, Schweizer Bürger und mündig sein.

Die Gemeindeversammlung entscheidet über:

  • den Voranschlag (das Budget)
  • die Jahresrechnung
  • grössere Kredite
  • die Neufassung und Änderung von Verordnungen

Die Traktandenliste ist unter dem jeweiligen Datum aufgeführt (sobald sie bekannt ist).

Kontakt

Kanzlei
info@unterengstringen.ch

Ort

Gemeindesaal, Schulhaus Büel
Büelstrasse 15
8103 Unterengstringen

Aufgaben

Jährliche Aufgaben:

  • Genehmigung des Budgets für das kommende Jahr
  • Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung

Allgemeine Aufgaben gemäss Gemeindeordnung:

  • Genehmigung von Bauabrechnungen
  • Kauf, Verkauf oder Tausch von Grundeigentum
  • Erlass von verschiedenen Verordnungen
  • Änderungen Bau- und Zonenordnung
  • Vorbereitung aller der Urnenabstimmungen unterstehenden Geschäfte

Voraussetzungen

Alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Unterengstringen werden jeweils mit der Weisung zur Gemeindeversammlung eingeladen.

Der beleuchtende Bericht über die an der Versammlung zu behandelnden Geschäfte kann jeweils mindestens zwei Wochen im Voraus auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, den beleuchtenden Bericht bei Bedarf direkt im Gemeindehaus kostenlos zu beziehen oder bei der Gemeindeverwaltung die kostenlose Einzel- oder Dauerzustellung zu verlangen.

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Datum Sitzung

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Datum Sitzung