Tierkörper
Was
Tierkadaver bis 200 kg, Fleischabfälle wie Innereien, Knochen und Fett, Schlachtnebenprodukte wie Häute, Borsten und Federn
Was nicht
Aus seuchenpolizeilichen Gründen dürfen tote Tiere, Eingeweide, Häute und Felle weder vergraben noch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
Wo
Hauptsammelstelle (nur Kleintiere)
Tipps
Wichtig zu Wissen
In der Schweiz gibt es mehrere Tierkrematorien und Tierfriedhöfe, die Sie via Internetsuche unter den Stichworten «Tierkrematorium» oder «Tierfriedhof» finden.
Das Gesetz erlaubt, Tierkörper bis zehn Kilogramm auf dem eigenen Grundstück zu vergraben.
Handeln Sie rasch, besonders im Sommer
Der Tod eines geliebten Haustiers schmerzt. Handeln Sie aus hygienischen Gründen trotzdem rasch, insbesondere bei sommerlichen Temperaturen. Umwickeln Sie den Kleintierkörper mit einer Plastikfolie und achten Sie auf eine kühle und trockene Lagerung.
Was tun bei einem Verkehrsunfall mit einem verletzten oder toten Wildtier?
Wichtig: Sofort den zuständigen Wildhüter oder die Polizei informieren.
Unser Wildhüter ist Ihr direkter Ansprechpartner:
- bei Unfällen mit Wildtieren (Wildhüter oder Polizei sind sofort zu informieren).
- in allgemeinen Wildfragen.
- wenn Sie einen Wildtier-Kadaver gefunden haben.
Wichtig
Grosstierkörper ab 200 kg wie Rindvieh, Pferde > Direktabholung durch Transportdienst der TMF.
Gebühren
Sammelstellen
Standort |
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Hauptsammelstelle |