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Vorübergehende Verkehrsanordnung

23. Juli 2024

Vom 27. Juli bis 15. September 2024 findet das Maislabyrinth beim Kloster Fahr statt. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, soll auf der Chlosterstrasse im Teilabschnitt
zwischen der Autobahnbrücke und dem Kloster Fahr vorübergehend die Maximalgeschwindigkeit von Tempo 30 gelten.

In Anwendung des Strassenverkehrsgesetzes wird verfügt:

Temporäre Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 vom 27. Juli bis 25. September 2024 auf der Chlosterstrasse im Teilabschnitt zwischen der Autobahnbrücke und dem Kloster Fahr

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag enthalten und ist zu begründen. Die angefochtene Verkehrsanordnung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.