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Gemeindeversammlungsbeschlüsse der Gemeinde Unterengstringen

6. Dezember 2024
Amtliche Publikation

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Budget 2025 der Gemeinde; Genehmigung
    Festsetzung des Steuerfusses 2025 der Gemeinde bei 82%; Genehmigung
     
  2. Anfrage nach § 17 Gemeindegesetz: Transparenz bei Stellenbeschaffung für die Bibliothek, Klassenassistenz und Fahrdienst; wurde beantwortet

Protokollauflage

Das Versammlungsprotokoll und die gefassten Beschlüsse liegen ab Montag, 16. Dezember 2024 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Dorfstrasse 13, zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen
    schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

Gemeinderat Unterengstringen

Unterengstringen, 6. Dezember 2024