Totalrevision Gebührentarif
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13. Januar 2025 den Gebührentarif der Gemeinde Unterengstringen angepasst.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen sind auf www.unterengstringen.ch/amtlichepublikationen aufgeschaltet und liegen während 30 Tagen, ab Datum dieser Publikation, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Kanzlei, zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden. Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Unterengstringen, 16. Januar 2025
Gemeinderat Unterengstringen
Zugehörige Objekte
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Gebührentarif ab 01.01.2025 (neu) (PDF, 769.16 kB) | Download | 0 | Gebührentarif ab 01.01.2025 (neu) |
Gebührentarif ab 01.01.2021 (alt) (PDF, 371.44 kB) | Download | 1 | Gebührentarif ab 01.01.2021 (alt) |