Bergstrasse Nord, Strassensanierung
Bergstrasse Nord, Strassensanierung
Mit Beschluss Nr. 99 vom 24. März 2025 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
CHF 704'000.00 (inkl. MWST) für die Strassensanierung Bergstrasse Nord (Abschnitt Sparrenbergstrasse - Weidstrasse)
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Unterengstringen