Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizer- sowie Ausländische Bürgerinnen und Bürger können sich einbürgern lassen. Das Verfahren und die Voraussetzungen sind dabei nicht bei allen gleich.
Schweizer Bürger haben die Möglichkeit das Bürgerrecht (Heimatort) der Gemeinde Unterengstringen zu erwerben. Für dieses Verfahren müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen
- Seit mindestens 2 Jahren ununterbrochener Wohnsitz in Unterengstringen (bei Personen zwischen dem 16. und 25. Lebensjahr genügt 2 Jahre ununterbrochener Wohnsitz im Kanton Zürich)
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister
- Kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren
- Keine Steuerschulden
- Geregeltes Einkommen
Verfahren
- Gesuch bei der Gemeinde Unterengstringen, Abteilung Kanzlei einreichen
- Prüfung des Gesuchs durch die Gemeinde Unterengstringen
- Gemeinde erteilt das Bürgerrecht der Gemeinde Unterengstringen
Gebühren
Für die Einbürgerung von Schweizer Bürgern in das Gemeindebürgerrecht von Unterengstringen wird keine Gebühr erhoben.
Gesuchsformulare
Folgende Unterlage müssen für die Schweizer Einbürgerung eingereicht werden:
- Gesuch (finden Sie unten in den "Publikationen")
- Auszug aus dem Zivilstandsregister (kann hier bestellt werden)
- Auszug aus dem Strafregister (kann hier bestellt werden)
Falls Sie Ihren bestehenden Heimatort nicht mehr möchten, können Sie sich unter den "Publikationen" über den Verzicht informieren.
Allgemeiner Vorbehalt
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 043 343 20 30 | info@unterengstringen.ch |