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Grundstückgewinnsteuern

Haben Sie eine Liegenschaft erworben oder erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft?

Wir erteilen Ihnen gerne Auskunft über die bei Handänderungen von Liegenschaften möglicherweise anfallenden Grundstückgewinnsteuern.

Gerne bearbeiten wir Ihre schriftliche Anfrage (per E-Mail oder Briefpost) mit Verweis auf die erworbene oder verkaufte Liegenschaft mit beigelegtem Entwurf des Kaufvertrages.

Reduzierte Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuern

Vom 1. April bis 14. Mai 2025 ist Ralf Kunz, Leiter Abteilung Steuern und Verantwortlicher für die Vorbereitung der Grundstückgewinnsteuern abwesend.

Aus diesem Grund werden in dieser Zeit keine Veranlagungsentscheide vorbereitet und nur die dringendsten Anfragen für provisorische Grundstückgewinnsteuerberechnungen bearbeitet. Bitte fügen Sie zu Ihrer Anfrage den notariellen Kaufvertragsentwurf hinzu und teilen uns den geplanten Verkaufstermin mit.

Sämtliche Anfragen können Sie direkt an steuern@unterengstringen.ch senden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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