Liegenschaftsbewertung
Haben Sie im laufenden Jahr eine Liegenschaft erworben oder erhalten?
Mit der daraus resultierten Handänderungen führt das Gemeindesteueramt das Register der Liegenschaftseigentümer*innen. Die Bewertung weist den Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft auf, welche die Eigentümer*innen für die Steuererklärung benötigen.
Eine ausserordentliche Neufestsetzung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften erfolgt in der laufenden Steuerperiode
- für neu erstellte Liegenschaften
- nach umfassender Totalrevision von Gebäuden
- nach Abbruch von Gebäuden
- nach Handänderungen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |