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Liegenschaftsbewertung

Haben Sie im laufenden Jahr eine Liegenschaft erworben oder erhalten?

Mit der daraus resultierten Handänderungen führt das Gemeindesteueramt das Register der Liegenschaftseigentümer*innen. Die Bewertung weist den Eigenmiet- und Vermögenssteuerwert einer Liegenschaft auf, welche die Eigentümer*innen für die Steuererklärung benötigen.

Eine ausserordentliche Neufestsetzung der Eigenmiet- und Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften erfolgt in der laufenden Steuerperiode

  • für neu erstellte Liegenschaften
  • nach umfassender Totalrevision von Gebäuden
  • nach Abbruch von Gebäuden
  • nach Handänderungen

Zugehörige Objekte