Elektronischer Um- und Wegzug eUmzug CH
Mit eUmzug können Sie Ihren Weg-/Umzug online melden.
Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb von Unterengstringen oder ein Wegzug aus Unterengstringen in eine andere Gemeinde gemeint.
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
eUmzug ist in der Aufbauphase, was bedeutet, dass noch nicht alle Gemeinden teilnehmen. Da aber alle Zürcher Gemeinden teilnehmen an eUmzug, können alle Weg-/Umzüge innerhalb des Kantons Zürich elektronisch gemeldet werden.