Fristerstreckung Steuererklärung (natürliche Person)
Benötigen Sie eine Fristerstreckung, da Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. März nicht einreichen können? Dann füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus und geben Sie an, bis wann die Frist erstreckt werden soll.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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