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Steuerauskünfte

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird und sofern die Daten nicht gesperrt sind. Mit einem Steuerausweis erfahren Sie das steuerbare und satzbestimmende Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person für die Staats- und Gemeindesteuern. Die Steuerausweise sind kostenpflichtig und können nur schriftlich beim Steueramt bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Steuerausweise für sich selber können kostenlos am Schalter des Steueramts bezogen werden.

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