Steuern Ratenzahlung (juristische Personen)
Können Sie die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlen, besteht die Möglichkeit, diese in Raten zu begleichen. Wenn Sie die Steuern in 3 Raten oder weniger bezahlen können, bedarf es keiner weiteren Abklärung. Benötigen Sie jedoch mehr, erhalten Sie das Formular "Antrag auf Ratenzahlung/Stundung". Dieses muss ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindesteueramt eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erhalten Sie das Zahlungsabkommen per Post. Beantragen Sie bitte mittels untenstehendem Link die entsprechenden Dokumente.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 043 343 20 30 | steuern@unterengstringen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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