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Steuern Ratenzahlung (juristische Personen)

Können Sie die definitive Steuerrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlen, besteht die Möglichkeit, diese in Raten zu begleichen. Wenn Sie die Steuern in 3 Raten oder weniger bezahlen können, bedarf es keiner weiteren Abklärung. Benötigen Sie jedoch mehr, erhalten Sie das Formular "Antrag auf Ratenzahlung/Stundung". Dieses muss ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Belegen innerhalb von 5 Werktagen beim Gemeindesteueramt eingereicht werden. Nach der Prüfung des Gesuchs erhalten Sie das Zahlungsabkommen per Post. Beantragen Sie bitte mittels untenstehendem Link die entsprechenden Dokumente.

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