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Kreditgenehmigungen Chlosterweg

Mit Beschluss-Nummern 77, 78 und 79 bewilligte der Gemeinderat am 14. März 2022 folgende Kredite als gebundene Ausgaben in Anwendung von §103 des Gemeindegesetzes:

Ersatz Wasserleitung DN 300 mm Chlosterweg: CHF 290'000.00 exkl. MWST

Kanalsanierung Chlosterweg: CHF 75'000.00 exkl. MWST

Strassensanierung Chlosterweg: CHF 185'000.00 inkl. MWST

Gegen diesen Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Der Beschluss kann bei der Gemeinde Unterengstringen, Kanzlei, Dorfstrasse 13, 8103 Unterengstringen eingesehen werden.

Unterengstringen, 24.03.2022
Gemeinderat Unterengstringen

Informationen

Datum
24. März 2022
Herausgeber/-in
Gemeinde Unterengstringen

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