Parkieren in Unterengstringen
Auf dem ganzen Gemeindegebiet Unterengstringen darf auf allen eingezeichneten weissen Zonen bis zu 5 Stunden gratis mit einem Personenwagen parkiert werden. Es ist jedoch zwingend notwendig, die Parkscheibe zu stellen! Ausgenommen von dieser 5 Stunden Regelung sind die gebührenpflichtigen Parkplätze Langwisen, Eckstein und der Gemeindeparkplatz. Genauere Informationen zu der Parksituation finden Sie in der Parkraumverordnung.
Bewilligung | Gültigkeit | Preis | Voraussetzung |
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Jahresbewilligung Anwohner |
12 Monate |
CHF 400 | Einwohner/in von Unterengstringen |
Monatsbewilligung Anwohner |
1 Monat unbeschränktes Parkieren |
CHF 40 | Einwohner/in von Unterengstringen |
Jahresbewilligung Geschäftsbetrieb |
12 Monate unbeschränktes Parkieren |
CHF 400 | Firma mit Sitz in Unterengstringen (lediglich für Firmenfahrzeuge) |
Monatsbewilligung Geschäftsbetrieb |
1 Monat unbeschränktes Parkieren |
CHF 40 | Firma mit Sitz in Unterengstringen (lediglich für Firmenfahrzeuge) |
Tagesbewilligung |
1 Tag |
CHF 10 | Keine Einschränkungen |
Falls Sie Interesse an einer der oben genannten Bewilligungen haben sollten, können Sie diese im App "Parkingpay" lösen. Parkingpay gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Parkbewilligung selbständig zu verwalten. Mit der App können Sie zudem in den meisten Schweizer Gemeinden digital die Parkgebühr bezahlen. Hier geht es direkt zur Website von Parkingpay.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kanzlei oder verwenden Sie die "Anleitung Parkingpay", welche Sie untenstehend in den Publikationen finden.
Kontakt
Grossächerstrasse 21
8104 Weiningen
Tel. 044 750 99 00
Fax 044 750 99 09
rechteslimmattal@kompol.zh.ch
Website
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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510.1 | Polizeiverordnung | 1. Januar 2021 |
510.4 | Parkraumverordnung | 1. Januar 2021 |
Name | Download |
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