Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein im Wert von CHF 50.--. Das entsprechende Gesuch, welches hier heruntergeladen werden kann, ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen bei der Kanzlei einzureichen:
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises
- Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach Sie dort zum Erwerb von Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind
Bitte informieren Sie sich auf der Website des Kantons genauer über den Erwerb eines Waffenerwerbscheines oder sonstigem Waffenhandel.
Bearbeitungszeit & Verlängerung der Gültigkeit
Die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs nimmt rund drei Wochen in Anspruch. Noch gültige Waffenerwerbsscheine können maximal um drei Monate verlängert werden.
Waffenvernichtung
Einmal pro Jahr führt die Kantonspolizei Zürich einen Aktionstag für die freiwillige Abgabe von nicht mehr erwünschten Waffen durch. Dabei können nicht mehr benötigte private Waffen, Waffenzubehör, Waffenbestandteile und Munition, Pyrotechnik sowie Laserpointer gegen Verzichtserklärung abgegeben werden. Diese werden später unter Kontrolle vernichtet.
Während des ganzen Jahrs können Waffen auch auf jedem Polizeiposten im Kanton Zürich sowie in den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich abgegeben werden. Pro Jahr werden so rund drei Tonnen Waffen vernichtet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzlei | 043 343 20 30 | info@unterengstringen.ch |