Sonderabfall
Was
Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit, Medikamente, Quecksilber, -thermometer, Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser, Spraydosen, Druckgaspatronen, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger (allg. Produkte mit einem Gefahrensymbol)
Was nicht
Altöl (Hauptsammelstelle), Sodastream und Gasflaschen (Verkaufsstellen), Feuerwerkskörper und Munition (Polizeiposten)
Wo
Sonderabfallmobil
Verkaufsstellen
Weitere Informationen zum Sonderabfallmobil finden Sie hier.
Tipps
Grundsätzlich gilt die Regel: Wo Sie Produkte gekauft haben, können Sie daraus entstandenen Sonderabfall auch wieder entsorgen. Hersteller und Handel sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Wichtig
Altöl gehört nicht in die Sonderabfallsammlung, sondern an die Hauptsammelstelle.
Sodastream und Gasflaschen müssen zurück zu den Verkaufsstellen.
Feuerwerkskörper und Munition müssen bei der Polizei abgegeben werden.