Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Zusatzleistungen/Beihilfen) aus. Falls Sie mehr Informationen zu diesem Thema haben möchten, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 043 343 20 30 | sozialedienste@unterengstringen.ch |