Gesundheit / Medizin
Unterengstringen ist Trägergemeinde der Anlaufstelle Gesundheit und Alter rechtes Limmattal, der Spitex rechts der Limmat sowie vom Zweckverband Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen und dem Spitalverband Limmattal. In diesen Institutionen erhalten Personen mit gesundheitlichen Problemen Beratung und Betreuung.
- Anlaufstelle Gesundheit und Alter
- Lebensmittelkontrolle
- Pilzkontrolle
- Spitex rechtes Limmattal
- Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen
- Spital Limmattal Tel. 044 733 11 11
- Unfall Krankheit Invalidität SVA Zürich
- Alkohol- und Suchtprobleme beim blauen Kreuz Zürich
Die wichtigsten Notfallnummern finden Sie hier.
Kontakt
Grossächerstrasse 21
8104 Weiningen
Tel. 043 455 10 17
Fax 043 455 10 11
beratung@gesundheit-limmattal.ch
Website
Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Der Online-Rechner für den Kanton Zürich gibt Auskunft, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Ab dem 1. Januar 2021 liegt die Verantwortung der individuellen Prämienverbilligung direkt bei der SVA Zürich.
Quelle: https://svazurich.ch/
Krankenversicherungspflicht
Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherungspflicht (KVG) ist die Krankenkassenversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb wird sie auch obligatorische Grundversicherung genannt.
Wenn Sie neu in der Schweiz leben und arbeiten, müssen Sie zwingend in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden.
Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht ist in Unterengstringen die Einwohnerkontrolle zuständig. Der Versicherungsnachweis (Krankenkasse-Karte oder Krankenkasse-Police) ist bei der Anmeldung in Unterengstringen unserer Einwohnerkontrolle vorzuweisen.
Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Nur wenige Personengruppen sind von der obligatorischen Krankenversicherungspflichtig ausgenommen. In einigen Fällen kann ein Gesuch um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht bei der SVA Zürich gestellt werden.
Informationen und das Online-Gesuchsformular zur Befreiung von der Versicherungspflicht finden Sie hier.
Pilzkontrolle
Pilzkontrolle in Schlieren
(für Schlieren, Weiningen, Oberengstringen, Unterengstringen)
Ort: Kindergarten Freiestrasse 23, Ecke Frei-/Stationsstrasse, 8952 Schlieren
Öffnungszeiten
August bis ca. November
Mittwoch / Samstag / Sonntag je 18.00 - 19.00 Uhr
Sie erleichtern die Kontrolle und helfen Wartezeiten zu vermeiden, wenn Sie die gefundenen Pilze nach Art sortieren und vorgeputzt vorweisen.
Bestimmungen der kantonalen Pilzschutzverordnung
Zum Schutz der Pilze ist das Sammeln wie folgt beschränkt:
- vom 1. bis 10. Tag des Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden
- in der übrigen Zeit darf eine Person nicht mehr als 1 kg pro Tag sammeln
- der Sammler darf nur Pilze sammeln, die er kennt
Achtung Pilzvergiftung
Das Essen von unbekannten Pilzen ist sehr gefährlich und kann zu tödlichen Vergiftungen führen. Da Verwechslungen zwischen essbaren und giftigen Pilzen leicht möglich sind und auch immer wieder vorkommen, warnen wir Sie davor, unkontrollierte Pilze zu essen.
Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Pilzkenntnisse, sondern lassen Sie alle gesammelten Pilze durch die amtliche Pilzkontrolle untersuchen