Wegzug von Unterengstringen
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Der Wegzug aus Unterengstringen ist frühestens einen Monat vor, spätestens aber 14 Tage nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle (Schaltervorsprache) bzw. für Umzüge innerhalb vom Kanton Zürich über eUmzug zu melden und folgende Dokumente mitzubringen oder einzusenden:
Schweizerische Staatsangehörige
- Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
- Militärdienstpflichte beachten bitte die Vorgaben vom Amt für Militär und Zivilschutz www.amz.zh.ch
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Falls Sie die Schweiz definitiv verlassen, setzen Sie sich bitte im Voraus rechtzeitig mit dem Steueramt und der Einwohnerkontrolle in Verbindung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 766.64 kB) | Download | 0 | Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |