Umzug innerhalb der Gemeinde
Der Wohnungswechsel innerhalb von Unterengstringen ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug zu melden und folgende Dokumente sind mitzubringen bzw. zuzusenden:
Schweizerische Staatsangehörige
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
- Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
- Militärpflichtige beachten bitte die Angaben vom Amt für Militär und Zivilschutz www.amz.zh.ch
Ausländische Staatsangehörige
- Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
- Ausländerausweis
- Gebühr für die Mutationen beim Migrationsamt. Die Gebühren sind direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (Barzahlung oder mit EC-Karte) bzw. werden bei einer Online-Ummeldung in Rechnung gestellt.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 766.64 kB) | Download | 0 | Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |