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Umzug innerhalb der Gemeinde

Der Wohnungswechsel innerhalb von Unterengstringen ist innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle oder per eUmzug zu melden und folgende Dokumente sind mitzubringen bzw. zuzusenden:

Schweizerische Staatsangehörige
 

  • Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
  • Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein
  • Militärpflichtige beachten bitte die Angaben vom Amt für Militär und Zivilschutz www.amz.zh.ch

Ausländische Staatsangehörige
 

  • Miet- bzw. Kaufvertrag oder Einverständnis Wohnungsverwaltung bzw. Einzugsanzeige
  • Ausländerausweis
  • Gebühr für die Mutationen beim Migrationsamt. Die Gebühren sind direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen (Barzahlung oder mit EC-Karte) bzw. werden bei einer Online-Ummeldung in Rechnung gestellt.

Zugehörige Objekte

Name
Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 766.64 kB) Download 0 Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger