Anmeldung als Wochenaufenthalter/in
Was ist ein Wochenaufenthalt?
Wochenaufenthalter/innen haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb vom Kanton Zürich. Aufgrund ihrer Ausbildung oder Arbeitssituation sind sie aber gezwungen, in Unterengstringen einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. Wochenaufenthalter/innen wohnen nur an ihren Studien- oder Arbeitstagen in Unterengstringen und müssen immer an freien Tagen an ihren zivilrechtlichen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.
Aufgaben der Einwohnerkontrolle
Bevor eine befristete Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird, prüft die Einwohnerkontrolle anhand des eingereichten Fragebogens (unten in den Dokumenten zu finden) sorgfältig die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.
Auskunftspflicht
Wochenaufenthalter/innen sind nach § 6 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Gemeinde ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Benötigte Unterlagen
- Heimatausweis (erhältlich am Hauptwohnsitz)
- Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung der Studienanstalt
- Kaufvertrag / Mietvertrag oder Einzugsanzeige
- Fragebogen für den Wochenaufenthalt
Die Einzugsanzeige und die Fragebogen finden Sie beides unter den Dokumenten.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Einzugsanzeige (PDF, 70.26 kB) | Download | 0 | Einzugsanzeige |
Fragebogen Wochenaufenthalt (PDF, 130.27 kB) | Download | 1 | Fragebogen Wochenaufenthalt |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 343 20 30 | einwohnerkontrolle@unterengstringen.ch |