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Krankenversicherungspflicht

Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetztes über die Krankenversicherungspflicht (KVG) ist die Krankenkassenversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb wird sie auch obligatorische Grundversicherung genannt.

Wenn Sie neu in der Schweiz leben und arbeiten, müssen Sie zwingend in der Schweiz eine Krankenversicherung abschliessen. Nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden.

Für die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht ist in Unterengstringen die Einwohnerkontrolle zuständig. Der Versicherungsnachweis (Krankenkasse-Karte oder Krankenkasse-Police) ist bei der Anmeldung in Unterengstringen unserer Einwohnerkontrolle vorzuweisen.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht
 

Nur wenige Personengruppen sind von der obligatorischen Krankenversicherungspflichtig ausgenommen. In einigen Fällen kann ein Gesuch um Befreiung von der obligatorischen Krankenversicherungspflicht bei der SVA Zürich gestellt werden.

Informationen und das Online-Gesuchsformular zur Befreiung von der Versicherungspflicht finden Sie hier.

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