Einbürgerung
Durch die ordentliche Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man nicht mit einem/r Schweizer/in verheiratet ist und die Eltern ebenfalls keine Schweizer sind.
Durch die ordentliche Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man nicht mit einem/r Schweizer/in verheiratet ist und die Eltern ebenfalls keine Schweizer sind.
Durch die erleichterte Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man mit einem/r Schweizer/in verheiratet ist oder die Eltern Schweizer sind.
Durch die erleichterte Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man mit einem/r Schweizer/in verheiratet ist oder die Eltern Schweizer sind.
Durch die Einbürgerung für Schweizer Staatsangehörige erhalten Schweizer Bürger das Gemeindebürgerrecht von Unterengstringen. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man neu den Heimatort Unterengstringen möchte.
Durch die Einbürgerung für Schweizer Staatsangehörige erhalten Schweizer Bürger das Gemeindebürgerrecht von Unterengstringen. Dieses Verfahren wird gewählt, wenn man neu den Heimatort Unterengstringen möchte.