Erleichterte Einbürgerung
Durch eine Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht.
Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen den Bund. Es gilt für diese Personen:
- Ich bin Ausländer und mit einem/r Schweizer/in verheiratet. Mein/e Ehepartner/in war schon bei der Heirat Schweizerin.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).
Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM und fordern das Gesuchsformular direkt dort an.
Gesuch einreichen
Sie bestellen das Gesuchsformular direkt beim SEM per Mail oder melden sich bei der Gemeinde (Abteilung Kanzlei) und schicken es per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). Formulare und Merkblätter sind auch bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung erhältlich.
Kontakt
Wir beantworten Ihnen auch weitere Fragen zum Verfahren.
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Kanzlei | 043 343 20 30 | info@unterengstringen.ch |