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Ordentliche Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht.

Für die ordentliche Einbürgerung sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben zwingend eine C-Bewilligung.
  • Sie müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Die Jahre zwischen Ihrem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt.
  • Haben Sie früher einmal eine F-Bewilligung gehabt? Dann zählen die Jahre mit F-Bewilligung nur zur Hälfte.
  • Aufenthalte mit N oder L Ausweis werden der Wohnsitzfrist nicht angerechnet.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Unterengstringen (bei Personen unter 25 Jahren genügt ein Wohnsitz von 2 Jahren im Kanton Zürich).
  • Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse über die geografischen, politischen, historischen, gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und im Zürcher Gemeindewesen.
  • Sie kennen und respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine über die letzten 5 Jahre in Ihrem Betreibungsregister.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren.

 

Nachweis der Sprachkenntnisse

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Deutschkenntnisse haben. Sollten Sie bereits über ein Sprachzertifikat verfügen, legen Sie dieses bitte bei. Falls nicht, werden Sie im Verlauf der Einbürgerung einen Test ablegen.

 

Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben. Sie werden im Verlauf der Einbürgerung einen Test hierzu ablegen. Sollten Sie in der Deutschschweiz fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben (davon 3 Jahre auf der Sekundarstufe I) oder eine Lehre abgeschlossen haben, dann legen Sie bitte unbedingt einen Nachweis bei. Allenfalls können Sie von den Prüfungen befreit werden.

Hier können Sie bereits jetzt für den Grundkenntnistest des Kantons Zürich üben und unter den Publikationen finden Sie eine Broschüre zur Vorbereitung.

 

Gebühren

Der Bund, das Gemeindeamt (Kanton) und die Gemeinde verlangen für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr. Untenstehend sind die Gebühren der Gemeinde Unterengstringen aufgeführt:

Einzelperson unter 25 Jahre keine Gebühr
Einzelperson bis 25 Jahre CHF 250.00
Einzelperson über 25 Jahre CHF 500.00

Bitte beachten Sie, dass weitere Ausgaben für die Beschaffung diverser Dokumente hinzukommen.

Die Gebühren werden auch bei einem ablehnenden Entscheid eingefordert. Bei einem Rückzug wird die Gebühr nach Aufwand verrechnet.

 

Gesuch einreichen

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung? Dann füllen Sie Ihr Gesuch hier online aus.

 

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit

Das Schweizer Gesetz erlaubt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Sie zum Beispiel französische Staatsbürgerin oder französischer Staatsbürger sind, dürfen Sie Ihren französischen Pass behalten.

Wenn Ihr Land dies aber nicht erlaubt, kann es sein, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verlieren.

Wenn Sie genauere Informationen dazu wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Landes.

 

Kontakt

Gerne beantwortet Ihnen die Abteilung Kanzlei alle weiteren Fragen zur ordentlichen Einbürgerung.

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