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Die Holzkorporation Unterengstringen

Die Aufteilung der Dorfgerechtigkeiten

Der gesamte Gubristwald auf Unterengstringer Gemeindegebiet- am Südhang oberhald des Dorfes – ist seit 1834 im Besitz der Holzkorporation Unterengstringen. Die Politische Gemeinde ist heute Mehrheits-Teilrechts-Besitzerin an der Holzkorporation. Es dürfte für die Eiwohnerschaft daher wohl wissenswert sein, wie es zu diesen Eigentumsverhältnissen kam, wie der Unterengstringer Wald über all diese Jahre bewirtschaftet wurde und wie er heute für die kommenden Generationenn als geschätzes Gut bewahrt wird. Basis für diese Arbeit sind vor allem das einzigartige Protokoll der Holzkorporation, das in einem einzigen Band alle Protokolle von 1834 bis 1999 enthält sowie die Wirtschaftspläne seit 1887, Teilbriefe und Verträge etc..

Gestützt auf das Gemeindegesetz von 1833 hatte überall im Kanton Zürich, zu dem die Gemeinde Unterengstringen seit der Helvetik zu zählen ist, eine Ausscheidung zwischen Gemeinde- und Korporationsgut zu erfolgen. Analog wie in Weiningen und Oberengstringen gelang es den hiesigen Dorfgerechtigkeitsbesitzern den ehemaligen Fronwald durch Servitutsablösungen als Korporationsgut an sich zu bringen. Diese Ausscheidung hat die Einstellung zum Wald komplett geändert: Vorher bedeutete ein Anteil eines Gerechtigskeitsbesitzers, d.h. der Höfe, die ein Nutzungsrecht am Wald und den Allmenden hatten, ein gemeinsames "Nutzen"; jetzt wurde aus dem Wald ein gemeinsamer "Besitz".

Mit dem Loskauf des Zehntens, der Bildung des landwirtschaftlichen Privatvermögens und der Festigung der Politischen Gemeinden kam es unter nicht genau rekonstruierbaren Verhältnissen am 8. Februar 1834 in Unterengstringen zur Aufteilung der alten "Dorfgerechtigkeit", d.h. allem gemeinsamen Besitz der ursprünglich auf 21 Häuser verbrieften Rechte am dörflichen Allgemeingut. Die Aufteilung erfolgte einerseits zum Gemeindegut, d.h. dem Gut der heutigen Politischen Gemeinde inklusive der Schulgemeinde und andererseits zum sogenannten Gerichtkeitsgut, d.h. dem Eigentum der neu geschaffenen Holzkorporation Unterengstringen.

Demnach erhielt die Gemeinde (im ursprünglichen Wortlaut):

  1. "4000 Gulden Kapital als 25facher Wert alles dessen, was bisher im Durschnitt der in der Gemeindekasse gefallene Ertrag von Holz, Gras, Streue, Heu- und Rüthenengeld, Schulheize und Brunnendeichel abgeworfen.
     
  2. 32 Gulden Kapital nebst der Niederlassungsgebühren, Grundzinsen und Zinsen.
     
  3. Sämtliche Gebäulichkeiten samt Ausgelände, nämlich:
    1. das Schulhaus 1200 Gulden assecuriert
    2. das Feuerspritzenhaus 150 Gulden assecuriert
    3. das Ueli's Haus samt dazugehörigen ½ Dorfgerechtigkeit und ½ Juchart Reben
       
  4. Die Dorfbrunnen, die Feuerspitze und übrigen Löschgerätschaften."

Dagegen übernimmt das Gemeindegut:

"Alle und jede Gemeindeschulden, worunter auch die an den Schulfonds abgetretenen 500 Gulden Kapital; ebenso die Beheizung der Schule, die Unterhaltung der Brunnen und Löschgerätschaften."

Das Gerechtigkeitsgut; Der Grundbesitz der Holzkorporation im Jahre 1834

Das Gerechtigkeitsgut, d.h. der Besitz der Holzkorporation bestand in folgenden Liegenschaften:

  1. "circ. 10 Jucharten Matt- oder Weidland
  2. circ. 2 Jucharten Streuland
  3. circ. 90 Jucharten Laubwaldungen
  4. circ. 58 Jucharten Nadelholzwaldungen

zus. circ. 160 Jucharten Liegenschaften."

Die Grundstücke waren 1834 noch nicht vermessen, die angegebenen Flächenmasse stellten sich später als sehr ungenau heraus: Die Waldungen der Holzkorporation umfassen nämlich nur 37,89 Hektar!

Die Detailbeschreibung der Liegenschaften der Holzkorporation enthalten Informationen, die für das Verständnis der weiteren Ausführungen wichtig sind:

  1. "Das Land nördliche der Limmat, nämlich
    ca. 3600 Quadratfuss Mattland im untern Allmendli welches zum Teil als Fahrweg, zum Teil als Ablad- und Landungsplatz benutzt wird; grenzt 1. an Jakob Hug's sel. Sohn und die Limmat, 2. Gebrüder Frei "Schlatter's", 3. an Graben, 4. an Heinrich Stelzer "Schneider's"."

Servitut:

Heinrich Siegfried hat das Recht, allfälligen Ertrag ab diesem Grundstück zu ziehen, darf aber durchaus eine Benutzungsart behindern. (Es handelt sich um den für alle wichtigen Schiffländeplatz, da man vor dem Bau der ersten Limmatbrücke (1844) nur mit dem Schiff direkt zu den Allmenden auf der "Schlieremer Seite" der Limmat nach Schlieren gelangen konnte, Red.)"
 

  1. Die Gubristwaldung nämlich,
    "112 Jucharten 2 Vierling 4400 Quadratfuss Holz und Boden "im Berg" gennant, im Ris, in der Hochrüti, Sparrenbergerhau, Chüebrünneli, Risi, Moos, oben an Tannen, in Tannen, im Einschlag, im Weidgang, im Chüehau und in der Baurüti; grenzen östlich an die Waldung der Gemeinde Regensdorf und das Gerechtigkeitsgenossenschaftsholz Oberengstringen und die Waldung des Landgutes zum Sonnenberg, südlich an die Güter des Landesgutes Sonnenberg und Sparrenberg und an die verteilten Reben in der Hochrüti und nördlich an die Weininger Gerechtigkeitswaldung und an die Waldung des Kloster Fahr."

Servitute:

    1. Wegrechte
    2. Quellen und Brunnenleitungen (diverse für Sonnenberg und Sparrenberg)


Servitutsberechtigung:

"Die Gerechtigkeitsbesitzer habe das Weg- und Schlittrecht zu jeder Zeit durch das Gemeindegässchen westwärts von der Scheune des Sparrenberg hinunter bis zur Riedgasse ohne hierfür der Gemeinde oder einem Privaten irgendwelche Entschädigung zu bezahlen."

Die Flurnamen und Waldabteilungen

In allen zugänglichen Akten sind die Ortsbezeichnungen im Unterengstringer Korporationswald immer erhalten geblieben, dagegen haben die Strassennamen gewechselt.

Die Flurnamen im Wald

"Im Ris", auch "im Ries": Dieser Ausdruck kommt vom Verb "riesen", was die Tätigkeit bezeichnet, wenn man die gefällten Holzstämme an steilen Hangpartien in einer Risi, d.h. in einer vertieften Gasse bei gefrorenem Boden oder auch bei Schnee am Hang hinunter gleiten liess. "Im Ries" oder "Im Ris" bezeichnet bei uns eine Waldpartie, von der aus man das geschlagene Holz entweder riesen konnte oder im Hand- oder Pferdezug bis zur Bergstrasse oder Hochrütiweg oder zum Gemeindegässchen, das westlich vom Sparrenberg am Weiher vorbei bis zur Riedgasse führte, "schleickte" d.h. schleifte.

Die "Hochrüti" war eine gerodete Waldparzelle, eine Rüti, die man im Unterschied zur Rüti im Klosterholz, d.h. im Hardwald oder Niederholz, eben als Hochrüti bezeichnete. Die Hochrüti war eine der Allmenden, die man vor 1834 an die Besitzer der Dorfgerechtigkeiten aufgeteilt hatte. Die Hohrüti war damals mindestens teilweise mit Reben bestockt.

Der "Sparrenberghau" ist der Hau, der dem Sparrenberg benachbart ist, wobei ein Hau eine begrenzte Mittelwaldpartie bezeichnet, eine Waldparzelle, die man vornehmlich als Brennholzlieferant nutzte.

Das "Chüebrünneli" erinnert als Flurbezeichnung an die Waldweide, als man vor der Stallfütterung in einzelnen Waldparzellen des Hochwaldes das Vieh oder Pferde sömmerte oder temporär weiden liess. Die Waldweide war seit der Gründung der Holzkorporation nur noch auf speziell bezeichneten gerodeten Flächen erlaubt.

"Moss" ist eine sehr feuchte versumpfte Waldpartie unterhalb des Steilabfalles am Fuchsrain.

"Im Tannen" bezeichnet eine Waldparzelle, die immer wieder mit Rottannen bestockz worden ist, da der Boden dort sehr wüchsig ist. Schon immer wurden dort die Rottannen gerne rotfaul, d.h. krank.

"Ob an Tannen" bezeichnet die Waldparzelle oberhalb "in Tannen".

"Im Inschlag" bedeutet im Waldbau das jährlich genutzte Quantum Holz. Einschlag oder Ischlag kann aber auch eine eingeschlagene, d.h. eine eingezäunte Parzelle sein. Bei uns dürfte letztere Bedeutung wohl richtig sein.

"Im Weidgang" ist offentlich ein Gebiet, das man früher auch als Weide geöffnet hat analog wie z.B. der "Chüehau".

Die Bezeichnung "Buhrüti" auch "Burüti" oder "Baurüti" ist wohl eine Bezeichnung, die von einem Lesefehler stammt. In einem Grundbuchauszug von 1878 wird die Waldpartie nämlich nicht mit "Buhrüti" sondern mit "Birchrüti" bezeichnet. Dies macht auch Sinn, indem in der Nähe die "Birchwies" liegt.

"Hanfland" bezeichnet eine starke durchnässte Waldpartie, die man nicht für den Hansanbau nutzte, sondern wo man die reifen Hanfstengel, aber auch Flachs, auf dem moosigfeuchten Boden auslegte, damit ausser den begehrten Hanf- resp. Flachsledern der Rest des Stengels rasch verrottete.

"Im Fuchsrain" ist eine Ortsbezeichnung, die für sich selbst spricht. Immer wenn sich der steile Hang nach Rutschungen wieder etwas stabilisiert hatte, entstanden in den sandigen Parteien rasch wieder Fuchsbauten.

- Dr. Jakob Meier, 2000

Falls Sie mehr zur Geschichte der Holzkorporation Unterengstringen wissen wollen, können Sie untenstehend (unter Dokumente) die ganze Broschüre lesen. Wenn Sie lieber eine physische Ausgabe möchten, können Sie diese gratis bei der Einwohnerkontrolle beziehen.

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Die Holzkorporation Unterengstringen (PDF, 22.09 MB) Download Die Holzkorporation Unterengstringen